Seit Oktober 2021 bin ich beeidigte Dolmetscherin für die persische Sprache und ermächtigte Übersetzerin für die persische & englische Sprache im Bundesland Schleswig-Holstein.
Dieser Eid ist gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.
Was genau bedeutet eigentlich beeidigt?
Für viele Dokumente und Urkunden, die bei einer öffentlichen Behörde vorgelegt werden müssen, wird verlangt, dass die Übersetzungen von einem allgemein beeidigten Übersetzer vorgenommen werden. Dies ist auch oft als „beglaubigte Übersetzung” bekannt und wird zumeist korrekt als „bescheinigte” oder (in manchen Bundesländern) als „bestätigte Übersetzung” bezeichnet.
Auf beglaubigten Dokumenten werden Richtigkeit und Vollständigkeit der gefertigten Übersetzung gem. § 142 Abs. 3 ZPO mit Angabe von Ort und Datum sowie dem Stempel des Übersetzers bescheinigt.

